Informationen zur Corona Pandemie

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Zuerst die gute Nachricht: Wir sind persönlich für Sie da! Nach der Allgemeinverfügung des Freistaats Sachsen vom 22.03.2020, ist der unaufschiebbare Besuch eines Rechtsanwalts ausdrücklich ein sogenannter „triftiger Grund“, das Haus zu verlassen.

Natürlich können Sie uns auch jederzeit telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, über Skype („carstenwind „) oder über Zoom für ein Videomeeting erreichen.

Das Ende und die Folgen der Coronakrise sind derzeit nicht absehbar. Eine Blaupause für das richtige Vorgehen gibt es ebenfalls nicht. Es spricht allerdings viel dafür, dass nach der Krise nichts mehr so sein wird wie vorher.

Dies bedeutet, Vorsorge zu treffen:
Für unsere Unternehmer Mandanten empfehlen wir dringend, alle betrieblichen Abläufe auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren wo es geht, um einerseits Kosten zu sparen, andererseits alle offenen Forderungen nachdrücklich einzutreiben. Dabei kann ein Forderungsschreiben auf einem Anwaltsbriefkopf wirksam sein.

Staatliche Hilfen, wie Steuerstundungen und die Stundung von Sozialabgaben, sollten aus Vorsichtsgründen ebenso in Anspruch genommen werden, wie staatliche Kredite und Zuschüsse.

Dabei ist jedoch unbedingt folgendes zu beachten:
Eine Stundung ist lediglich ein Aufschub kein Erlass einer Verbindlichkeit. Staatliche Darlehen, gleichgültig ob zinslos oder verzinslich, sind irgendwann zurückzuzahlen und Zuschüsse zu versteuern. Mieten, Wartungsverträge und andere Dauerverbindlichkeiten sind entweder zu erfüllen oder zu kündigen. Selbst eine Stundung oder ein Aufschub einer derartigen Verpflichtung, wie etwa Gewerberaummiete, Wartungsverträge, Leasingverträge etc. sind kein Erlass, sondern schieben die Verbindlichkeit nur hinaus.

Es sollte unbedingt vermieden werden, zwar mithilfe staatlicher Mittel durch die Krise zu kommen, dann aber bei Fälligkeit der gestundeten oder neu aufgenommenen Verbindlichkeiten diese nicht bedienen zu können und dann doch noch Insolvenz anmelden zu müssen. Das gilt es unbedingt zu vermeiden.