Immobilienrecht
Ausgehend von der Verfolgung von Rückübertragungsansprüchen in den neunziger Jahren besteht von Anfang an eine umfassende Expertise im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Restaurierung/Umbau, Nutzung und Handel mit Immobilien. Wir gestalten für unsere Mandanten individuelle Kaufverträge, und sind in der Lage, die Bonität von Vertragspartnern zu prüfen. Auch Fragen des Maklerrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, des Nachbarschaftsrechts und des Bauplanungsrechts sind Bestandteil dieser Expertise.